Privat-Praxis
Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung mich 1999 wegen “überdurchschnittlich vieler Gespräche” (!) mit Patienten durch Honorarkürzungen abgestraft hatte, sah ich mich zu meinem großen Bedauern zur Rückgabe meiner Kassenzulassung gezwungen.
Abgesehen davon, dass ich es mir aus betriebswirtschaftlichen Gründen als Unternehmer und Arbeitgeber nicht leisten kann, mein verdientes Honorar für getane gute Arbeit verweigert zu bekommen, ist dies auch eine grundsätzliche Entscheidung:
Einem Gesundheitssystem, in welchem Ärzte dafür bestraft werden, dass sie mit ihren Patienten sprechen, will ich nicht angehören, da ich zutiefst davon überzeugt bin, dass das ärztliche Gespräch die Seele der Heilkunst ist.
Seither habe ich eine Privat-Praxis, d.h. meine Patienten bekommen von mir eine Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), welche von den privaten Krankenversicherungen ganz normal erstattet wird.
Selbstverständlich aber kann weiterhin jeder zu mir kommen, auch wenn man nicht privat versichert ist. Tatsächlich kommen auch immer mehr Patienten, die die Behandlung bei mir selbst bezahlen.
Bitte beachten Sie:
Die gynäkologische Praxis meiner Frau hat weiterhin die Kassenzulassung!